
Versicherungsleistung im Schadenfall beantragen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versicherungsschutz besteht subsidiär für alle Engagierten.
Zuständige Stelle
Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Löffelstr. 46, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 615533-265, Telefax: 0711 615533-29
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Versichert sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht.
Verfahrensablauf
Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine private Unfallversicherung wird nicht angerechnet. Das Wegerisiko ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für bürgerschaftlich und ehrenamtlich / freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören.
Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig. Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Stiftungen und so weiter nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
Fristen
Unfallversicherung:
Bei Unfalltod einer verletzten Person ist der Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu verständigen! Etwaige Invaliditätsschäden müssen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb weiterer sechs Monate ärztlich festgestellt sowie der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH gemeldet werden. Eine Fristversäumnis führt zum Erlöschen der Ansprüche.
Haftpflichtversicherung:
Jeder Schadenfall, aufgrund dessen Schadenersatzansprüche erhoben werden könnten, ist unverzüglich (innerhalb einer Woche) nach Kenntniserlangung der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH schriftlich anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Es bestehen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten im Rahmen der Schadenanzeige.
Kosten
Keine
Hinweise
Weitere Hinweise zum Versicherungsschutz finden Sie hier.
Vertiefende Informationen
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte greift, wenn im Schadenfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert.
Schuldanerkenntnis:
Sofern Sie ohne Zustimmung des Versicherers einen Schadenfall ganz oder teilweise anerkennen, kann dies zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Der Versicherer wird dann unter Umständen nicht mehr bei der Abwicklung/Regulierung des Schadenfalls helfen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers dürfen Sie keine Ansprüche anerkennen.
Freigabevermerk
18.03.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg